Einzelbetreuung
SozialpÄdagogische Einzelbetreuung im Rahmen der „UnterstÜtzung
der Erziehung“
(siehe §§36 und 39 OÖ JWG 1991, Jugendwohlfahrt
OÖ, aktuelle Produktstruktur: P3TP1)
…ist an den Bedürfnissen der Minderjährigen orientiert und wird durch unsere sozialpädagogischen MitarbeiterInnen von ProSoz durchgeführt. Wir erarbeiten Maßnahmen, damit die Minderjährigen auch in schwierigen Zeiten in ihrer Familie bleiben können. Unsere Betreuung ergänzt die Erziehung der Eltern.
Tandembetreuung ist bei ProSoz die Regel, und nicht die
Ausnahme. Bei ProSoz betreuen im Normalfall immer zwei MitarbeiterInnen eine
Familie bzw. die jeweiligen Kinder und Jugendlichen. Nur in begründeten
Ausnahmefällen sind unsere MitarbeiterInnen einzeln betraut.
Erziehungsauftrag und Obsorge
bleiben weiterhin bei den Eltern beziehungsweise
Erziehungsberechtigten. Grundlage der Betreuung ist eine schriftliche Vereinbarung
durch die Erziehungsberechtigten mit dem öffentlichen
Jugendwohlfahrtsträger oder erfolgt per Gerichtsbeschluss.
Die Betreuungsgründe gehen von mangelnder Kommunikationsfähigkeit über hohes Aggressionspotential mit geringer Frustrationstoleranz bis hin zu desolaten Familienverhältnissen. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt Zielgruppe.
