Berechtigung zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft bei ProSoz
Mit Stichtag 1.9.2009 sind ausschließlich AbsolventInnen folgender Berufsausbildungen zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt (Abschlusszeugnisse sind dem Bewerbungsschreiben in Kopie beizufügen!):
- SozialpädagogInnen mit bundesweiter Anerkennung (zB. Kolleg
für Sozialpädagogik, Colleg für Familienpädagogik)
-
Sozialpädagogische FachbetreuerInnen (§14a-Lehrgang
Fachhochschule)
- SozialarbeiterInnen (FH-Studium Soziale Arbeit)
- Dipl.-Pädagoginnen
(PflichtschullehrerInnen)
- PsychologInnen
- ErziehungswissenschafterInnen
- PsychotherapeutInnen
- KindergartenpädagogInnen
- Dipl. BehindertenpädagogInnen
AbsoventInnen nachfolgender privater Ausbildungsträger, die bislang durch das Land OÖ anerkannt wurden, sind in vollem Umfang zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung vor dem 1.9.2009 begonnen haben:
- - Basislehrgang Sozialpädagogik (Bildungsinitiative Constanze
Zoff)
- FachbetreuerIn Sozialpädagogik (MU-Network bzw. Institut Unterberger und Network-Akademie)
- JugendbetreuerInnen, Jugend-und SozialpädagogInnen, Berufs- und SozialpädagogInnen (BFI)
AbsolventInnen solcher Lehrgänge, die nach 1.9.2009 starten, sind somit nicht zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt!
Zusätzlich erwarten wir im Sinne unseres systemischen Betreuungsansatzes eine diesbezügliche Schwerpunktsetzung bei den absolvierten Ausbildungen bzw. eine fundierte Zusatzqualifikation in systemischen Arbeitstechniken.
Neben den fachlichen Voraussetzungen ist die Feststellung der persönlichen
Eignung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entscheidend für eine
Aufnahme ins Team der ProSoz-MitarbeiterInnen. Überdurchschnittliche
Belastbarkeit, Flexibilität, Mobilität, Charakterstärke
und eine gefestigte Persönlichkeit zählen zu den unbedingten
Anforderungen an unser pädagogisches Fachpersonal.
Ebenso unabdingbar sind ein einwandfreier Leumund und keinerlei Vorstrafen
(polizeiliches Führungszeugnis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen!).
