Prosoz

Berechtigung zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft bei ProSoz

Mit Stichtag 1.9.2009 sind ausschließlich AbsolventInnen folgender Berufsausbildungen zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt (Abschlusszeugnisse sind dem Bewerbungsschreiben in Kopie beizufügen!):

- SozialpädagogInnen mit bundesweiter Anerkennung (zB. Kolleg für Sozialpädagogik, Colleg für Familienpädagogik)
- Sozialpädagogische FachbetreuerInnen (§14a-Lehrgang Fachhochschule)
- SozialarbeiterInnen (FH-Studium Soziale Arbeit)
- Dipl.-Pädagoginnen (PflichtschullehrerInnen)
- PsychologInnen
- ErziehungswissenschafterInnen
- PsychotherapeutInnen
- KindergartenpädagogInnen
- Dipl. BehindertenpädagogInnen

AbsoventInnen nachfolgender privater Ausbildungsträger, die bislang durch das Land OÖ anerkannt wurden, sind in vollem Umfang zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung vor dem 1.9.2009 begonnen haben:

  • - Basislehrgang Sozialpädagogik (Bildungsinitiative Constanze Zoff)
    - FachbetreuerIn Sozialpädagogik (MU-Network bzw. Institut Unterberger und Network-Akademie)
    - JugendbetreuerInnen, Jugend-und SozialpädagogInnen, Berufs- und SozialpädagogInnen (BFI)

AbsolventInnen solcher Lehrgänge, die nach 1.9.2009 starten, sind somit nicht zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Erziehungshilfe berechtigt!

Zusätzlich erwarten wir im Sinne unseres systemischen Betreuungsansatzes eine diesbezügliche Schwerpunktsetzung bei den absolvierten Ausbildungen bzw. eine fundierte Zusatzqualifikation in systemischen Arbeitstechniken.

Neben den fachlichen Voraussetzungen ist die Feststellung der persönlichen Eignung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entscheidend für eine Aufnahme ins Team der ProSoz-MitarbeiterInnen. Überdurchschnittliche Belastbarkeit, Flexibilität, Mobilität, Charakterstärke und eine gefestigte Persönlichkeit zählen zu den unbedingten Anforderungen an unser pädagogisches Fachpersonal.
Ebenso unabdingbar sind ein einwandfreier Leumund und keinerlei Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen!).

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