Volle Erziehung
SozialpÄdagogische Einzelbetreuung im Rahmen der „Vollen
Erziehung“
(siehe §§37 und 39 OÖ JWG 1991, Jugendwohlfahrt
OÖ, aktuelle Produktstruktur: P3TP2)
…ist an den Bedürfnissen der Minderjährigen orientiert und wird durch unsere sozialpädagogischen MitarbeiterInnen von ProSoz durchgeführt. Unsere Betreuung ersetzt - zum Teil oder gänzlich - die Erziehung der Eltern.
Tandembetreuung ist bei ProSoz die Regel,
und nicht die Ausnahme. Bei ProSoz betreuen im Normalfall immer zwei
MitarbeiterInnen eine Familie bzw. die jeweiligen Kinder und
Jugendlichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind unsere
MitarbeiterInnen einzeln betraut.
Bei der „Vollen Erziehung“ geht
der Erziehungsauftrag und die Obsorge -
zum Teil oder gänzlich
- an den Jugendwohlfahrtsträger. Er liegt nicht
mehr im Verantwortungsbereich
der Eltern. Diese Übertragung erfolgt
entweder schriftlich
durch die Erziehungsberechtigten mit dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger
oder per Gerichtsbeschluss.
Die Betreuungsgründe gehen von mangelnder Kommunikationsfähigkeit über hohem Aggressionspotential mit geringer Frustrationstoleranz bis hin zu desolaten Familienverhältnissen. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt „Zielgruppe“.
Gründe für die spezielle Form der Betreuung sind…
…die Mj. können in einer stationären Einrichtung
nicht geführt werden
…sie sind in der Phase der Entlassung aus der Einrichtung - wir festigen
den erreichten Erziehungserfolg
…diese Wohnform ist das „gelindeste
Mittel“ um eine positive
Entwicklung zu gewährleisten.
