Prosoz

Volle Erziehung

Volle ErziehungSozialpÄdagogische Einzelbetreuung im Rahmen der „Vollen Erziehung“ 
(siehe §§37 und 39 OÖ JWG 1991, Jugendwohlfahrt OÖ, aktuelle Produktstruktur: P3TP2)

…ist an den Bedürfnissen der Minderjährigen orientiert und wird durch unsere sozialpädagogischen MitarbeiterInnen von ProSoz durchgeführt. Unsere Betreuung ersetzt - zum Teil oder gänzlich - die Erziehung der Eltern.



Tandembetreuung ist bei ProSoz die Regel, und nicht die Ausnahme. Bei ProSoz betreuen im Normalfall immer zwei MitarbeiterInnen eine Familie bzw. die jeweiligen Kinder und Jugendlichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind unsere MitarbeiterInnen einzeln betraut.

Bei der „Vollen Erziehung“ geht der Erziehungsauftrag und die Obsorge - zum Teil oder gänzlich - an den Jugendwohlfahrtsträger. Er liegt nicht mehr im Verantwortungsbereich der Eltern.  Diese Übertragung erfolgt entweder schriftlich durch die Erziehungsberechtigten mit dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger oder per Gerichtsbeschluss.

Die Betreuungsgründe gehen von mangelnder Kommunikationsfähigkeit  über hohem Aggressionspotential mit geringer Frustrationstoleranz bis hin zu desolaten  Familienverhältnissen. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt „Zielgruppe“.

Gründe für die spezielle Form der Betreuung sind…

…die Mj. können in einer stationären Einrichtung nicht geführt werden
…sie sind in der Phase der Entlassung aus der Einrichtung - wir festigen den erreichten Erziehungserfolg
…diese Wohnform ist das „gelindeste Mittel“ um eine positive Entwicklung zu gewährleisten.

Zielgruppe
Ziel
Beispiele
Kosten