- Integrationshilfen
- Besuchsbegleitung

ProSoz Familiendialog ermöglicht beiden Elternteilen mit ihren Kindern auch bei Trennung oder Scheidung in geschütztem Rahmen in Kontakt zu bleiben. Ziel der Besuchsbegleitung ist die Aufrechterhaltung, Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen einer kontaktberechtigten Person und einem Kind bzw. mehreren minderjährigen Kindern.
Auf Grundlage des § 111 AußStrG kann die Besuchsbegleitung auf Antrag oder von Amts wegen durch das Gericht angeordnet werden. Neben der Anordnung der Besuchsbegleitung mittels Gerichtsbeschluss werden auch Fälle gerichtlich protokollierter Einigung der Eltern im außerstreitigen Verfahren gefördert.

Die anfallenden Kosten werden bei Eigenfinanzierung von den Eltern oder bei einer Zuweisung durch die Kinder- und Jugendhilfe von dieser übernommen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Seit 2010 haben in erster Linie armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechtigte Elternteile und ihre nicht im selben Haushalt lebenden Kinder die Möglichkeit, kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch zu nehmen.
Mehr dazu auf der offiziellen Webseite des Sozialministeriums.



Familiendialog Wien-Meidling
Pachmüllergasse 22, 1120 Wien

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